Welche Herausforderungen gibt es in Bezug auf die Berechnung der Ausgangsgrößen „GloBE -Income“ und „Adjusted Covered Tax“
Ich hatte bereits weiter oben beschrieben, dass wir bei der Ermittlung der Top-Up Tax von den Größen aus den Jahresabschlüssen ausgehen, genauer gesagt von der HBII. Darüber hinaus sind strukturelle und inhaltliche Korrekturen notwendig, um die „relevanten“ Kennzahlen zu ermitteln. Im deutschen Steuerrecht ist es Usus, von vorhandenen Größen zu starten, um dann in einer „Mehr-und-Weniger-Rechnung“ die Bemessungsgrundlagen zu ermitteln.
Organisatorisch bedeutet dies, dass die Ausgangsgrößen länderbezogen umgegliedert werden müssen, incl. aller Betriebsstätten. Der Begriff Betriebsstätte, der Ihnen, liebe Leser, geläufig ist, ist ein steuerrechtlicher Begriff. Aufgrund einer „physischen Verfestigung“ im Ausland ist der Tatbestand erfüllt (§49 (2) EstG). Die Betriebsstätte ist juristisch nicht existent und muss mit fiktiven Größen (Verrechnungspreisen etc.) den Gewinn ermitteln (Gewinnaufzeichnungsverordnung z.B. in Deutschland und vergleichbare Regelwerke im Ausland), ein gutes Beispiel für ein von der klassischen Konzernrechnungslegung abweichendes Zahlenwerk. Das bedeutet, es kann nicht einfach der Gewinn z.B. einer Landesgesellschaft ungefiltert genutzt werden. Gleiches gilt für Personengesellschaften, die nach deutschem Steuerrecht wie Betriebsstätten behandelt werden. Ich erspare Ihnen, liebe Leser, die Gewinn- und Steueraufteilungen in Bezug auf Betriebsstätten und Personengesellschaften, da dieses Thema wiederum Fallunterscheidungen nach weiteren steuerrechtlichen Begriffen wie Tax-Transparent-Entity, Reverse-Hybrid-Entity sowie Hybrid- Entity bedeutet. Merken Sie sich an dieser Stelle bitte, dass die Aufteilung der Berechnungsgrundlagen bei der organisatorischen Betrachtung in Bezug auf Betriebsstätten und Personengesellschaften nicht trivial ist. Der Rat und die Unterstützung von Steuerpraktiker sind hier eine Voraussetzung.
In Bezug auf die inhaltlichen Korrekturen kann man von ca. 150 Datenpunkten pro Entity ausgehen, so dass ein Konzept/Projekt der Datenermittlung für die Berechnungsgrößen wohl zwingend sein wird.
Das GloBe-Income wird z.B. um steuerrechtliche Anpassungen korrigiert, die nach IFRS oder Handelsgesetz im Ergebnis enthalten sind, nach Steuerrecht jedoch zu korrigieren sind (Geldbußen oder andere unzulässige Aufwendungen) sowie Größen, die im Tax-Accounting so nicht relevant sind wie Dividenden, At-Equity Ergebnisse, OCI etc. Wechselkurseffekte sind ebenfalls zu korrigieren.
Die Adjusted Covered Tax sind augenscheinlich die erhobenen Ertragssteuern, die in der HB II ausgewiesen sind, allerdings müssen ebenfalls Themen wie zum Beispiel die Hinzurechnungsbesteuerung betrachtet werden. Aus diesem Grund ist der Betrag nicht zwingend gleichzusetzen mit dem Steuerbetrag der Constituent Entities. Darüber hinaus werden die latenten Steuern korrigiert (sowohl auf einen Steuersatz von 15% wie auch in Bezug auf dauerhafte passive latente Steuern), Ergebnisse aus Betriebsprüfungen sowie Verlustvorträge sind ebenfalls zu betrachten. Die Korrektur der latenten Steuern kann allein ein erheblicher zeitlicher wie auch Datentechnischer Aufwand sein.
Sie sehen, liebe Leser, die Korrektur und die Allokation der Ausgangsgrößen wird vermutlich zwingend ein zusätzliches Accounting bedingen. Man könnte es Pillar 2 Bilanz nennen, angelehnt an Handelsbilanz und Steuerbilanz.