Mit diesem Update stellen wir Ihnen technische Aktualisierungen an den erforderlichen Stand im ERV, die Anpassungen der RVG-Gebühren, als auch einige neue Funktionen zur Verfügung, wie z.B..:
- Berücksichtigung der Anpassungen des RVG: Der Bundesrat hat am 21.03.2025 dem Gesetzentwurf zur Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung zugestimmt. Unklar ist derzeit noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Je nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen zum 1. Mai (Veröffentlichung im März) oder zum 1. Juni 2025 (Veröffentlichung im April) in Kraft. Die Änderungen gelten dann für alle Mandate, die ab diesem Zeitpunkt erteilt werden. Eine Korrektur bereits laufender Mandate darf nicht erfolgen. Mit diesem AnNoText-Update stellen wir Ihnen die finalen Aktualisierungen in AnNoText bereit, um zukünftig auf Basis der neuen Gebühren korrekt abrechnen zu können.
Bitte beachten Sie, die angepassten RVG-Gebühren und Gerichtskosten im AnNoText Admin-Bereich zum Gültigkeitsstichtag zu aktivieren.
- Neue XJustiz-Version für den elektronischen Rechtsverkehr: Mit diesem AnNoText-Update stellen wir die ab 30.04.2025 gültige XJustiz-Version 3.5.1 zur Verfügung. Um ab diesem Tag beA- oder BeBPo-Nachrichten zu versenden und zu empfangen, ist der Einsatz der aktuellen AnNoText-Version erforderlich. Wir empfehlen eine zeitnahe Installation.
- Optimierung des Workflows mit dem digitalen Belegarchiv SMART Beleg: Mit dem diesem AnNoText-Update wird es bei Nutzung der SMART Beleg-Schnittstelle möglich sein, in diversen Excel-Auswertungen auch zu Sachkontenbuchungen den korrespondierenden Beleg über einen Link unmittelbar in SMART Beleg aufzurufen. So können Sie mit wenig Aufwand und in kurzer Zeit die Details zu einer Buchung einsehen. Zudem können Sie in AnNoText nun ein „abweichendes Finanzkonto aus SMART Beleg“ hinterlegen, sollte das zugeordnete Finanzkonto in AnNoText nicht dem SMART Beleg-Konto entsprechen.
Darüber hinaus erhalten Sie mit diesem Update Korrekturen für aufgetretene Fragestellungen in einzelnen Programmbereichen. Eine Übersicht der enthaltenen Korrekturen entnehmen Sie bitte der Änderungsdokumentation.